1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMT
und Bedingungen
4. Risikoübernahme, Verzicht, Freistellung und Schadloshaltung
Allgemeines: (1) International Mountain Trekking, Inc. „IMT“ hat das Recht, die Teilnahme von Teilnehmern aufgrund von Kriterien abzulehnen, die nach unserem Ermessen den Teilnehmer einem unverhältnismäßigen Verletzungsrisiko aussetzen würden. Mit der Einreichung einer Bewerbung erklären Sie sich mit den folgenden Bedingungen für diesen Teilnehmer einverstanden. (2) IMT-Teilnehmer müssen körperlich, geistig und technisch auf das für Ihre Wanderung/Klettertour konzipierte Programm vorbereitet sein. Falls IMT feststellt, dass ein Teilnehmer eine Wanderung/Klettertour nicht sicher abschließen kann, hat IMT das Recht, diese Person von der Wanderung/Klettertour auszuschließen. (3) Alle Formulare müssen genau und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden und alle medizinischen Informationen, Angaben zum körperlichen Training und vorherige Bergsteigererfahrung enthalten. (4) IMT hat das Recht, die Reiseroute der Wanderung/Klettertour oder den Einsatz von Hubschraubern zu ändern oder abzusagen, wenn Umstände wie Wetter, Bergbedingungen oder andere Faktoren nach unserem Ermessen eine Planänderung erfordern. (5) IMT behält sich nach eigenem Ermessen das Recht vor, die weitere Teilnahme eines Kunden an der Wanderung zu beenden, wenn sich der Kunde körperlich oder emotional als nicht in der Lage erweist, die Teilnahme fortzusetzen. Alle mit dieser Beendigung verbundenen Kosten gehen vollständig zu Lasten des Kunden. (6) Alle IMT-Teilnehmer ermächtigen IMT, ihr Bild in allen während der Wanderung angefertigten Fotos oder Videoaufnahmen für Marketing- und Werbezwecke zu verwenden. (7) Alle IMT-Teilnehmer verstehen und stimmen zu, dass keine bestimmten Wander- oder Kletterziele garantiert werden. (8) Alle IMT-Teilnehmer stimmen zu, dass sie eine persönliche Krankenrücktransportversicherung einschließlich Bergung abschließen müssen, um an einer IMT-Wanderung/-Klettertour teilnehmen zu können. Dieser Versicherungsschutz muss innerhalb von 20 Tagen nach der Anzahlung bei IMT abgeschlossen werden. (9) Alle Unterkunftspreise basieren auf Doppelbelegung. Wenn Sie eine Einzelbelegung bevorzugen, passen wir Ihre Gebühr entsprechend an. (10) Alle IMT-Teilnehmer stimmen zu und akzeptieren, dass während einer Wanderung/Klettertour bestimmte unvorhergesehene Ereignisse eintreten können, die zusätzliche Kosten verursachen können, beispielsweise für medizinische Behandlung, Rettung, verlorene oder beschädigte Kleidung oder persönliche Ausrüstung und dergleichen. Wenn diese Kosten nicht durch Ihre Reiseversicherung abgedeckt sind, sind Sie dafür verantwortlich und erklären sich damit einverstanden, IMT diese Kosten zu erstatten .
Stornierungsbedingungen für Trekkingtouren: IMT hat das Recht, eine Trekkingtour/einen Aufstieg aus beliebigem Grund vor der Abreise zu stornieren. Sollte dies geschehen, erstattet IMT alle gezahlten Anmelde- und Trekking-/Aufstiegsgebühren. Sollte eine Stornierung erfolgen und IMT alle gezahlten Gebühren erstattet haben, erklären Sie sich damit einverstanden, IMT von jeglicher Haftung freizustellen.
Zahlung: (1) Um an einer IMT-Wanderung/-Klettertour teilnehmen zu können, müssen alle Bewerber eine Anmeldegebühr von 1.000 US-Dollar oder den entsprechenden Gegenwert entrichten. Diese Gebühr wird dann auf die Gesamtkosten Ihrer Wanderung/Klettertour angerechnet. Bitte legen Sie diese Zahlung Ihren ausgefüllten Anmeldeformularen bei. (2) Der Restbetrag für Ihre Wanderung/Klettertour ist 90 Tage vor Ihrer Ankunft in Kathmandu, Nepal, fällig.
IMT-Rückerstattungsrichtlinie: Wenn Ihre Anmeldung zur Teilnahme an einer IMT-Wanderung/-Klettertour aus irgendeinem Grund von uns abgelehnt wird – beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen –, wird Ihre Anmeldegebühr vollständig zurückerstattet. Sobald Ihre Teilnahme genehmigt wurde und Sie uns innerhalb von 90 Tagen vor Ihrer Ankunft in Nepal mitteilen, dass Sie Ihre Reise mit IMT stornieren möchten, werden 50 % Ihrer Anmeldegebühr zurückerstattet. Nach diesem Datum (90 Tage vor der Ankunft in Nepal) gelten alle Anmelde- und Trekking- oder Klettergebühren als nicht erstattungsfähig.